Sarahs-Kochinsel

Frischfood statt Fastfood

AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen  -  Ernährungsberatung zurück
 

§1. Die Beratungsleistung
Die Beratungsleistung wird von mir, Elke Wosar, als Ernährungsberaterin zertifiziert "SGD" erbracht. Die Informationen stellen keine medizinischen Ratschläge dar und ersetzen keine ärztliche Behandlung oder Therapie.

§ 2. Schweigepflicht
Ich bin der absoluten Schweigepflicht unterworfen. Die Pflicht zur Vertraulichkeit besteht auch über die Beendigung der Ernährungsberatung hinaus.

§ 3. Zahlungsbedingungen
Die persönliche Beratung ist beim ersten Termin in bar zu zahlen, Folgeberatungen  und -leistungen in bar oder auf Rechnung ohne Abzug innerhalb von 10 Werktagen.
Kreissparkasse Böblingen: (BLZ 603 501 30) KTO 3686445
Gerichtsstand ist Böblingen, Steuernummer 56492/67086

§ 4. Terminabsagen
Sie reservieren als Auftraggeber einen verbindlichen Gesprächstermin. Sie reservieren für sich die vereinbarte Gesprächszeit. Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, so informieren Sie mich bitte spätestens 2 Werktage vorher. Bei späteren Absagen werden 50% des Honorars fällig. Ausgenommen sind Absagen von Terminen aufgrund akuter Krankheit, welche mit einem ärztlichen Attest belegt werden müssen. Bei Nichterscheinen  eines Termins ohne Absage wird das gesamte Honorar fällig.

§ 5. Durchführung der Ernährungsberatung
Gegenstand des Auftrages ist das Erbringen einer vereinbarten Leistung, z.B. Beratung, nicht das Erreichen eines bestimmten körperlichen Erfolges.
Der Auftrag wird entsprechend den Grundsätzen der sgd.de/ persoenlichkeitsbildung / ernaehrungsberater.php ausgeführt.

Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn die erforderlichen
Analysen und Beratungen erfolgt sind und eventuell auftretende Fragen bearbeitet wurden. Sie verpflichten sich im eigenen Interesse, alle Angaben (Angaben zur Person, Ernährungsprotokolle und den Gesundheitszustand) wahrheitsgemäß und vollständig zu erbringen.

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§ 6. Schutz des Eigentums
Sie verpflichten sich, dass die im Rahmen der Ernährungsberatung von mir erstellten Informationsmaterialien, Berichte und Analysen nur für eigene Zwecke verwendet werden. Sie erhalten das ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht daran. Sämtliche Dokumente und Tabellen sind ausschließlich personenbezogen und nicht von Dritten nutzbar.

§ 7. Gewährleistung
Ich bin bemüht, alle Tätigkeiten mit größter Sorgfalt und unter Beachtung anerkannter ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse und Grundsätze (z.B. auf der Grundlage der Standards der DGE (Deutschen Gesellschaft für Ernährung) in ihrer aktuellen Fassung) zur Verfügung zu stellen. Alle Empfehlungen und Analysen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen.

Gewährleistungen für den Inhalt solcher Empfehlungen übernehme ich nicht: Der Erfolg der Ernährungsberatung liegt zum größten Teil außerhalb meines Einflussbereiches und hängt wesentlich von Ihrer Mitarbeit ab und kann deshalb nicht garantiert werden.
Die Beratung ist Hilfe zur Selbsthilfe. Trotz größter Sorgfalt kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen übernommen werden. 

§ 8. Haftung
Eine Haftung für den Erfolg der Beratung sowie für mögliche negative Folgen (inkl. direkte oder indirekte Folgeschäden) durch die Beratungstätigkeit wird in jedem Fall ausgeschlossen.
Die Haftung für jegliche Art von Schäden einschließlich Folgeschäden, die sich aus dem Gebrauch der Informationen ergeben, ist ausgeschlossen.

§ 9.Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

§ 10. Schlichtungsklausel
Die Vertragsparteien verpflichten sich, bei Meinungsverschiedenheiten ein
Schlichtungsverfahren mit dem Ziel durchzuführen, eine interessengerechte und faire Vereinbarung im Wege einer Mediation mit Unterstützung eines neutralen Schlichters unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, rechtlichen, persönlichen und sozialen Gegebenheiten zu erarbeiten. 

 § 11. Salvatoresche Klausel

Sollte eine dieser Regelungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine Regelung, die dieser wirtschaftlich am nächsten kommt.

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chef ray